Die Aufgaben der Wasserschutzpolizei Niedersachsen

 
Seeschiffskontrolle

Insgesamt ist die Wasserschutzpolizei Niedersachsen (WSP) von der niederländischen Grenze bis ins Gebiet der Unterelbe auf 2500 Quadratkilometern Küstengewässer bis zur 12 sm-Grenze, 450 Streckenkilometern Bundes- und Landeswasserstraßen sowie auf dem Zwischenahner Meer zuständig.

An den wesentlichen Drehscheiben des Güterumschlages in Emden, Wilhelmshaven, Brake und Stade ist die WSP mit einer Dienststelle vertreten und kann so ihre operativen Aufgaben schnell und kompetent bewältigen. Zu diesen wirtschaftlichen Schwerpunkten kommen noch etwa 20 Siel- und Inselhäfen und diverse Sportboothäfen entlang der niedersächsischen Nordseeküste in denen wasserschutzpolizeiliche Kompetenz gefragt ist.

Im Bereich des Küstenmeeres in Nord- und Ostsee erfordert dies hinsichtlich der wasserschutzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eine länderübergreifende und schnittstellenfreie Koordination und Zusammenarbeit. Dieses wurde durch die Einrichtung einer gemeinsamen "WSP-Leitstelle" aller Wasserschutzpolizeien der Küstenländer mit Sitz in Cuxhaven erreicht.

Auf der Grundlage einer soliden wasserschutzpolizeilichen Ausbildung wird durch berufsbegleitende Fortbildung vorrangig das Ziel verfolgt, fachspezifisches Wissen der Beamtinnen und Beamten zu festigen und zu erweitern. Hierzu werden Fortbildungsabschnitte, z.B. in den Bereichen Maschinentechnik, Radar, Gefährliche Güter/Umweltschutz an der Wasserschutzpolizei-Schule in Hamburg, als zentrale Ausbildungseinrichtung der Länder, angeboten. Das Schiffsaufkommen und die Seeverkehrsströme werden im Wesentlichen von der Anziehungskraft der Küstenregionen und den wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedingungen der Ziel- und Abgangshäfen zwischen Nord- und Ostsee bestimmt.


Das Binnenland


Mit einem Beschluss der Landesregierung wurden auch die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben im Binnenland neu organisiert und ausgerichtet. Seit dem 01.01.2011 werden diese Aufgaben von den regionalen Polizeidirektionen Hannover, Lüneburg, Osnabrück und Göttingen wahrgenommen. Mit den Wasserschutzpolizeistationen Hannover, Scharnebeck, Meppen und Nienburg ist die Wasserschutzpolizei auch im Binnenland an wichtigen Knotenpunkten der Binnenschifffahrtsstraßen vertreten.


Allgemeinpolizeiliche Aufgaben


Der Tätigkeitsbereich der Wasserschutzpolizei umfasst die allgemeinpolizeilichen Aufgaben:
  • auf und an den Binnen- und Küstengewässern bis zur 12-Seemeilengrenze und in den Häfen,
  • auf den der Schifffahrt dienenden Wasserflächen und Seen,
  • an/auf Wasserbauten und Schleusen,
  • an Kai- und Uferanlagen und anderen der Schifffahrt dienenden Anlagen (Lade- und Löschstellen, Slipanlagen etc.),
  • in Ruhezonen- und Naturschutzgebieten.

Die Wasserschutzpolizei ist grundsätzlich in gleicher Weise wie die allgemeine Polizei zuständig für:

  • Gefahrenermittlung und Gefahrenabwehr,
  • Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
  • Neben den Eigentumsdelikten sind die Ermittlungen nach Umweltstraftätern eine weitere wichtige Säule der Kriminalitätsbekämpfung,
  • Verkehrssicherheitsarbeit,
  • Unfallaufnahme,
  • Objekt- und Personenschutz,
  • Personen- und Sachfahndung.

Die schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben ergeben sich aus den Gesetzen über die Vereinbarungen zwischen dem Bund und dem Land Niedersachsen. Dazu zählen:

  • Gefahren für den Schiffsverkehr zu ermitteln und diejenigen Maßnahmen zu Ihrer Abwehr zu treffen, welche keinen Aufschub dulden.
  • Die Einhaltung der der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs dienenden Vorschriften, insbesondere über das Verhalten im Verkehr, die Ausrüstung, die Besetzung, die Bemannung, den Betrieb und die Kennzeichnung der Wasserfahrzeuge (Schiffe, schwimmende Geräte Kleinfahrzeuge, Fähren), Flöße und schwimmenden Anlagen zu überwachen.
  • Die Schiffspapiere und die Befähigungsnachweise der Schiffsführer, -offiziere und -mannschaften, Floßführer und Lotsen auf den o.g. genannten Wasserfahrzeugen und Flößen zu prüfen.
  • Die von der Schifffahrt ausgehenden Gefahren einschließlich solcher für das Wasser zu ermitteln,
  • Die Einhaltung der der Beförderung gefährlicher Güter, der Sicherheit der Schiffe, der Sicherheit und Gesundheit der Besatzung, der Beratung durch Seelotsen sowie der dem Umweltschutz im Bereich der Schifffahrt dienenden Vorschriften, Verfügungen, Bedingungen und Auflagen zu überwachen,
  • In Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sicherheitszeugnisse, Erlaubnisse, Genehmigungen, Bescheinigungen, Tagebücher und sonstige Nachweise zu prüfen,
  • Schiffsunfälle zu melden und Ermittlungen für ihre Untersuchung zu führen.

 
Sportbootkontrolle

Schwerpunkte der wasserschutzpolizeilichen Arbeit

Aus den Aufgabenbereichen ergeben sich insbesondere folgende, nicht abschließend aufgeführte Schwerpunkte:

  • Überwachung der Einhaltung von schifffahrtsrechtlichen und schifffahrtsverkehrsrechtlichen Vorschriften,
  • Bearbeitung von Schiffsbränden,
  • Aufnahme von Schiffsunfällen,
  • Bearbeitung von Leichensachen,
  • Hilfeleistung bei Unfällen auf See,
  • Überwachung der Sportschifffahrt,
  • Überwachung von wassersportlichen Großveranstaltungen,
  • Einsatz von Ermittlungsgruppen zur Aufklärung illegaler grenzüberschreitender Abfallverbringung und -beseitigung (Mülltourismus),
  • Überprüfung von illegal beschäftigten Personen nach dem Ausländerrecht,
  • Ermittlung von Gewässerverunreinigungen,
  • Begleitung von Gas- und Öltankern,
  • Gewässerüberwachungsflüge (in Zusammenarbeit mit der Polizeihubschrauberstaffel)
  • Fahndung nach Personen, Schiffen und Sachen,
  • Überwachung der Einhaltung der Befahrensregeln in Landschafts-, Fischereischutz- und Naturschutzgebieten,
  • Überprüfung der gewerbsmäßigen Personenschifffahrt einschließlich der Bootsvermietungen,
  • Überwachung der Einhaltung von Jagd- und Fischereivorschriften,
  • Mitwirkung bei der gesundheits- und veterinärbehördlichen Abfertigung von Schiffen.
Schiffsunfallaufnahme
Kontrolle Rettungsinsel
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