Malwettbewerb 2024 - Die Polizei rettet Weihnachten

Rechtliche Hinweise


Die Polizei rettet Weihnachten

Zu diesem Thema möchten wir einen Malwettbewerb für die Kinder aus der Stadt und dem Landkreis Cuxhaven starten. Was passiert in der Adventszeit oder zu Weihnachten bei der Polizei, welche Einsätze gibt es wohl oder feiert die Polizei sogar Weihnachten?

Die Bilder können bei uns in der Dienststelle in Cuxhaven abgegeben, per Post geschickt oder als Scan an pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de gesendet werden.

Bitte lesen Sie vor der Teilnahme am Gewinnspiel die untenstehenden Teilnahmebedingungen.


Malwettbewerb Polizei Cuxhaven 2022 Bildrechte: PI Cuxhaven
Malwettbewerb Polizei Cuxhaven 2023

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen zum Gewinnspiel

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

(a) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an dem Gewinnspiel „Die Polizei in der Adventszeit“. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion auf social media

Instagram: polizei.cuxhaven.bs und polizei.cuxhaven

Facebook: https://www.facebook.com/polizei.cuxhaven.bs und Polizei Cuxhaven

(b) Das Gewinnspiel wird von der Polizeidirektion Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg (Veranstalter), über die Polizeiinspektion Cuxhaven durchgeführt.

(c) Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel erklärt sich der Nutzer mit den nachstehenden Teilnahmebedingungen und der Inhalteverantwortung einverstanden.

(d) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta und wird in keiner Weise von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der von den Teilnehmern bereitgestellten Daten ist nicht Meta, sondern der Veranstalter.

2. Teilnahme

(a) Teilnehmen können alle Kinder im Alter von 5-11 Jahren, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Bei diesen Teilnehmern setzt der Veranstalter das Einverständnis der Erziehungsberechtigten bzw. deren eigene Einsichtsfähigkeit hinsichtlich der Einwilligung zur Datenverarbeitung voraus.

(b) Die Teilnahme ist kostenlos und natürlichen Personen nach Maßgabe der Regelung unter 2-a erlaubt.

(c) Eine Teilnahme erfordert die wahrheitsgemäße Angabe der teilnahmerelevanten Daten. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Jeder Teilnehmer ist nur einmal zur Teilnahme berechtigt.

(d) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie ihr Bild an die Polizeiinspektion Cuxhaven senden. Entweder als Scan per E-Mail an pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de oder das Original per Post an diese Adresse:

Polizeiinspektion Cuxhaven

Stichwort Malwettbewerb

Werner Kammann Straße 8

27472 Cuxhaven

(e) Die Teilnahme ist vom 01.12.2024 und bis zum 18.12.2024 möglich.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(a) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern verlosen wir eine Polizeiente und ein Polizeibuch.

(b) Innerhalb der Polizei Cuxhaven wird eine Jury gebildet, die den Gewinner innerhalb von zwei Tagen nach Teilnahmeschluss unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern auswählt.

Die Gewinner werden in einem gesonderten Postbeitrag benachrichtigt und aufgefordert, eine E-Mail an eine dort angegebene E-Mail-Adresse zu senden, in der die persönlichen Daten ordnungs- und wahrheitsgemäß vollständig übermittelt werden.

(c) Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung beim Veranstalter melden, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird aus dem Kreis der gewinnberechtigten Teilnehmer ein neuer Gewinner ausgelost. Das Gleiche gilt für den Fall, dass ein Gewinner dem Veranstalter falsche Kontaktdaten mitteilt und die Übersendung oder Übergabe des Gewinns deshalb nicht möglich ist.

(d) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich.

(e) Die Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder abgetreten werden. In begründeten Fällen kann der Gewinn durch gleichwertige Preise ersetzt werden.

(f) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, akzeptiert der jeweilige Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die bei den Sponsoren der Gewinne liegen.

(g) Die Gewinne werden nach der Auslosung persönlich übergeben.

4. Nutzungsrechtseinräumung

(a) Der Teilnehmer garantiert, Inhaber der erforderlichen Rechte an den hochgeladenen bzw. verlinkten Fotos zu sein. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die für die Teilnahme am Gewinnspiel erforderlichen Rechte zu verfügen.

(b) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter an dem von ihm verwendeten Foto nachfolgende einfache, zeitlich und räumlich unbegrenzte aber nicht exklusive Nutzungsrechte ein:

• das Recht zur Speicherung des Fotos auf einem Server;

• das Recht, das Foto der Öffentlichkeit ganz oder teilweise über Facebook und den Websites des Veranstalters (insbesondere www.polizei-braunschweig.de) zugänglich zu machen;

• das Recht, das Foto zur Bewerbung von Produkten des Veranstalters zu nutzen;

• das Recht zur Bearbeitung des Fotos, wobei das Bild nicht verfremdet werden darf.

(c) Der Veranstalter wird bei der Verwendung des Bildes in geeigneter Weise den Urheber kenntlich machen, soweit dies unter Berücksichtigung der konkreten Verwendungsform tunlich ist.

(d) Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass der Veranstalter den Vornamen und das Alter zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit auf den Social Media Seiten des Veranstalters verwenden darf.

5. Haftung und Freistellung

(a) Sofern der Teilnehmer Fotos hochlädt, garantiert der Teilnehmer, dass er keine Inhalte übersenden wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstößt.

(b) Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei, die aus der die aus der Verwendung von Inhalten die der Teilnehmer übermittelt hat entstehen. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten), die ursächlich auf den Verstoß zurückzuführen sind, vollständig freizustellen.

(c) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Facebook von jeder Haftung frei.

6. Ausschluss

(a) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z.B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(b) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

7. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu modifizieren, zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit machen wir allerdings nur dann Gebrauch, wenn aus Gründen der höheren Gewalt, aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Ausfälle oder Verspätungen, die durch Umstände herbeigeführt wurden, die außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen.

8. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung

(a) Bei Teilnahme an einem Gewinnspiel des Veranstalters, willigt der Teilnehmer in die Datenverarbeitung im Sinne dieser Erklärung ein. Bei einem Gewinnspiel auf Facebook verarbeitet der Veranstalter in der Regel die folgenden Daten:

Öffentliche Facebook Profilinformationen inkl. Nutzername

Abgegebener Facebook Kommentar (Text & Bild), Ihre Beiträge zum Gewinnspiel

(b) Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Durchführung des Gewinnspiels. Zum einen, um die Berechtigung zur Teilnahme zu überprüfen, zum anderen zur Ermittlung der Gewinner. Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist nur möglich, wenn Sie die genannten Daten zur Verfügung stellen. Der oder die Gewinner werden mittels persönlicher Nachricht auf Facebook benachrichtigt und der Facebook-Nutzername gegebenenfalls öffentlich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel auf Facebook bekanntgegeben. Der Veranstalter speichert und nutzt die erhobenen Daten ausschließlich für die Durchführung des Gewinnspiels.

(c) Von den Gewinnern erfragt der Veranstalter im Rahmen der Gewinnspiele folgende Daten:

· Name, Vorname und Adresse

· ggf. E-Mail-Adresse,

da sonst keine Kontaktaufnahme im Rahmen einer Gewinnmitteilung erfolgen kann. Die von den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, gespeichert, genutzt und gegebenenfalls zum Zwecke der Gewinnzustellung an einen Versanddienstleister weitergegeben. In manchen Fällen wird der Gewinn auch per E-Mail zugesendet, beispielsweise wenn es sich um Gutscheine handelt.

9. Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Wenn Sie an einem der Gewinnspiele des Veranstalters auf Facebook teilnehmen, willigen Sie in die Datenverarbeitung zu den genannten Zwecken ein. Die Datenverarbeitung erfolgt daher auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Weitere Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten sind die Erfüllung eines Vertrags oder einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. b, c DSGVO).

10. Speicherdauer

Der Veranstalter löscht die zur Durchführung des Gewinnspiels erhobenen Daten spätestens drei Wochen nach Abschluss (Gewinnermittlung) des Gewinnspiels. Haben Sie dem Veranstalter ein Nutzungsrecht (z.B. Fotoaufnahmen) eingeräumt, speichert dieser die damit verbundenen Daten aus haftungsrechtlichen Gründen bis seinerseits kein berechtigtes Interesse an der Nutzung mehr besteht. Daten von Gewinnern muss der Veranstalter aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bis zu deren Ablauf speichern (in der Regel bis zu 6 Jahre).

11. Datenschutzerklärung, Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person, Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

(a) Name und Kontaktdaten des Veranstalters als Verantwortlichen

Polizeidirektion Oldenburg

Der Polizeipräsident

Andreas Sagehorn

Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg

Tel. 0441 7990

E-Mail: presstelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Polizeidirektion Oldenburg

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Theodor- Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg

datenschutz@pd-ol.polizei.niedersachsen.de


Die Bilder können in der Polizeidienststelle in Cuxhaven abgegeben, per Post versandt oder als Scan/Foto an nachfolgende E-Mail-Adresse geschickt werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.11.2024

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