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Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland

Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie vorher für die Verwendung im Ausland beglaubigt worden sind. Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation". mehr

Frontansicht des Gebäudes Alter Landtag Bildrechte: PD Oldenburg

Der Alte Landtag

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