Voraussetzungen für die Einstellung bei der Polizei Niedersachsen

Wie Sie sicher schon wissen, erfolgt der Einstieg in den Polizeiberuf über ein dreijähriges Bachelorstudium.
Das bedeutet, Sie benötigen die Berechtigung, studieren zu dürfen (Hochschulzugangsberechtigung). Hierzu zählen das Abitur und die Fachhochschulreife.

ABER: Wir ermöglichen Ihnen auch ohne Abitur oder Fachhochschulreife den Einstieg! Wie genau das geht? Das ist abhängig davon, welche Vorbildung Sie mitbringen.

Sie sind gerade dabei, Ihr Abitur bzw. Ihre Fachhochschulreife zu absolvieren oder haben Ihren Abschluss bereits in der Tasche?
Dann müssen Sie folgende allgemeine Voraussetzungen erfüllen:
  • Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates, eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum oder Sie sind im Besitz einer gültigen Niederlassungserlaubnis.
  • Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
  • Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
  • Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
  • Sie sind im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17). Vorlage des Nachweises bis spätestens einen Monat vor Einstellung.
  • Sie haben das Deutsche Schwimmabzeichen Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
  • Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.


Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben stehenden Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.


Bei Tätowierungen beachten Sie bitte folgendes:


Die Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben.

Dezente Tätowierungen werden in Ausnahmefällen einer Einzelfallentscheidung unterzogen.

Weitere Voraussetzungen zu Ihrer jeweiligen Schulbildung finden Sie hier.
Einstellungsbehörde

Polizeiakademie Niedersachsen
Gimter Straße 10
34346 Hann. Münden
Tel: Tel.: (0 55 41) 7 02 - 2 43

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