Polizeiakademie Niedersachsen
Gimter Straße 10
34346 Hann. Münden
Tel: Tel.: (0 55 41) 7 02 - 2 43
Voraussetzungen für die Einstellung bei der Polizei Niedersachsen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die eines anderen EU-Staates oder eines Staates aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Darüber hinaus sind bei einem dringenden dienstlichen Interesse Ausnahmen möglich.
- Sie haben das Abitur, eine Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsabschluss.
- Sie haben sechs Jahre Englischunterricht besucht oder können ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe 1) vorlegen.
- Sie sind gerichtlich nicht bestraft.
- Sie sind am Tag der Einstellung nicht älter als 31 Jahre (Ausnahmen sind im Einzelfall möglich).
- Sie sind mindestens 1,63 m groß (bei Abweichungen muss ein Nachweis zur Befähigung der polizeilichen Aufgabenbewältigung erbracht werden, siehe hier)
- Sie sind bei Beginn des Studiums im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder der Prüfbescheinigung Begleitetes Fahren ab 17 (BF17).
- Sie haben das Jugendschwimmabzeichen oder Schwimmabzeichen in Bronze (oder höherwertig). Wir benötigen den Nachweis hierüber spätestens zum Studienbeginn.
- Sie sind darüber hinaus gesund und sportlich.
Im Einzelfall sind Ausnahmen von den oben stehenden Voraussetzungen möglich. Bitte erkundigen Sie sich bei uns, wenn Sie nicht alle Voraussetzungen erfüllen.
Bei Tätowierungen beachten Sie bitte folgendes:
Die Tätowierung darf auch bei Tragen eines kurzärmligen Uniformhemdes nicht sichtbar sein und keinen verfassungsfeindlichen oder abfälligen Inhalt haben.
Weitere Voraussetzungen zu Ihrer jeweiligen Schulbildung finden Sie hier.
Einstellungsbehörde