Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland
Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie vorher für die Verwendung im Ausland beglaubigt worden sind. Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation". Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass es sich um eine echte Urkunde einer deutschen Behörde handelt. mehr