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ACHTUNG: DIE BEARBEITUNG DER APOSTILLEN ERFOLGT WEITERHIN PER POST. IN DRINGENDEN FÄLLEN VEREINBAREN SIE BITTE WÄHREND DER ÖFFNUNGSZEITEN UNTER: 0441 799 – 2284 EINEN PERSÖNLICHEN BESPRECHUNGSTERMIN.
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Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland

Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie vorher für die Verwendung im Ausland beglaubigt worden sind. Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation". Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass es sich um eine echte Urkunde einer deutschen Behörde handelt. mehr

Frontansicht des Gebäudes Alter Landtag Bildrechte: PD Oldenburg

Der Alte Landtag

Auf der folgenden Seite erhalten Sie nähere Information zum Gebäude und Raumreservierungen mehr

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