Hinweise zur Datenverarbeitung

Merkblatt


Hier finden Sie Hinweise zur Datenverarbeitung nach der DSGVO im Zusammenhang mit unseren Ausschreibungen.


Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Dieses Merkblatt informiert Sie darüber, unter welchen Voraussetzungen Ihre personenbezogenen Daten bei der Polizeidirektion Oldenburg verarbeitet werden und welche Rechte Ihnen aufgrund der Regelungen zum Datenschutz zustehen.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Polizeidirektion Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg

Telefon: 0441/799-0 (Vermittlung)

E-Mail: poststelle@pd-ol.polizei.niedersachsen.de

Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten

Polizeidirektion Oldenburg

Behördliche Datenschutzbeauftragte – Frau Behme

Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg

Telefon: 0441/799-1771

Telefax: 0441/799-1760

E-Mail: datenschutz@pd-ol.polizei.niedersachsen.de

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Bewerber/-innen für eine Einstellung bei der Polizeidirektion Oldenburg nehmen an einem eignungsüberprüfenden und vergleichenden Auswahlverfahren teil. Zur Durchführung dieses Verfahrens werden Ihre personenbezogenen Daten bis zum Ende des Auswahlverfahrens gespeichert.

Sofern eine Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis erfolgt, werden Ihre Daten zum Zweck des Personalmanagements gespeichert.

Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 88 DSGVO i.V.m. § 12 des niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) i.V.m. § 88 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG).

Empfänger der personenbezogenen Daten

Die erhobenen Daten werden im Auswahlverfahren ausschließlich der sachbearbeitenden Stelle im Personaldezernat der Polizeidirektion Oldenburg, der Personalvertretung, der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten, ggf. weitere Organisationseinheiten, die organisatorisch in das Auswahlverfahren eingebunden sind sowie im Fall der Einstellung der Bezügestelle des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung zugänglich gemacht.

Dauer der Datenspeicherung

Alle erhobenen Daten werden, soweit eine Einstellung nicht erfolgt, sechs Monate nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht. Das Auswahlverfahren endet diesbezüglich am Tag der Einstellung der/des ausgewählten Bewerberin/Bewerbers.

Im Fall der Einstellung erfolgt die Speicherung der Daten bis zum Ablauf von fünf Jahren nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses.

Bei Beamtinnen und Beamten werden die Versorgungs- und Altersgeldakten abweichend gem. § 94 NBG fünf Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die letzte Versorgungs- und Altersgeldzahlung geleistet worden ist, aufbewahrt. Besteht die Möglichkeit eines Wiederauflebens des Anspruchs werden die Akten 30 Jahre aufbewahrt.

Betroffenenrechte

Sie haben das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Polizeidirektion Oldenburg, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg.

Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Meinung sind, durch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Ihren Rechten verletzt worden zu sein, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz. Die Kontaktdaten lauten:

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz

Prinzenstraße 5

30159 Hannover

Telefon: 0511 / 120-4500

Telefax: 0511 / 120-4599

E-Mail:

poststelle@lfd.niedersachsen.de
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