Seit längerer Zeit warnt die Polizei bereits vor dem sog. BKA-Trojaner, der sich automatisch beim Surfen auf infizierten Webseiten runterlädt und sich auf dem Computer installiert.

Seit längerer Zeit warnt die Polizei bereits vor dem sog. BKA-Trojaner, der sich automatisch beim Surfen auf infizierten Webseiten runterlädt und sich auf dem Computer installiert.

Nach der automatisch Installation des sogenannten BKA-Trojaners öffnet sich am Bildschirm des betroffenen Internetnutzers ein Pop-Up-Fenster. Der darin erscheinende Text behauptet, dass über den Computer strafbare Handlungen begangen worden seien, etwa die Verteilung von pornogra-fischem Materials. Deshalb sei der PC gesperrt worden.

"Eine ganze Weile gab es bereits keine neue Variante des sogenannten "BKA Trojaners", erklärt Daniel Dittel, Sachbearbeiter im Team Cybercrime der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.

Mittlerweile gibt es eine neue Variante mit dem gleichen Prinzip: Der BKA Trojaner erscheint vornehmlich auf Seiten mit pornographischen Inhalten, auch wenn andere Quellen denkbar und technisch möglich sind. Hierbei zielen die Täter direkt auf das Schamgefühl der Geschädigten ab und hoffen auf eine schnelle und diskrete Zahlung über sog. Gutschein- bzw. Bezahlcode-Karten, die man in hiesigen Tankstellen oder IT-Fachmärkten erwerben kann und für einen bestimmten Geldbetrag einen Code erhält, der bei dem entsprechenden Anbieter eingelöst werden kann.

"Tatsächlich führt die Übermittlung der Codes jedoch nicht zu einer Freischaltung, so dass man am Ende gleich doppelt vor einem Problem steht" so Dittel. "Kann man die Sperrung nicht selber beheben, muss der Rechner durch einen IT-Fachmann bereinigt werden. Außerdem unterstützt man das "Geschäftsmodell" der Täter durch eine Zahlung, ohne dass das eigentliche Problem gelöst wurde."

Die Polizei rät, unter keinen Umständen der Zahlungsaufforderung nachzukommen.

Keine Polizeidienststelle sperrt auf diese Weise den Computer der Nutzer und erst recht erhebt sie keine Zahlungen in Strafverfahren - und dies vor allem nicht über irgendwelche Gutscheincodes!

Sind Sie "Opfer" des sog. BKA-Trojaners geworden und erhalten Sie eine Bildschirmsperrung, wenden Sie sich zeitnah zur Entsperrung des Systems an einen IT-Fachmann.

Weitere Informationen zum Thema Internetkriminalität finden Sie unter:

www.polizei-praevention.de www.polizei-beratung.de bzw. www.zac-niedersachsen.de.


  Bildrechte: PI Wilhelmshaven/Friesland
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