Die Diensthundführerstaffel der Polizeidirektion Oldenburg
Die Diensthundführer-Staffel (DHF-Staffel) der Polizeidirektion Oldenburg besteht aus fünf Diensthundführergruppen (DHF-Gruppen), die an den Standorten Delmenhorst, Oldenburg, Vechta, Verden und Wilhelmshaven stationiert sind.
Die Mitarbeiter in den einzelnen DHF-Gruppen versehen am Bedarf ausgerichtet nach einem Rahmendienstplan ihren Dienst. Dadurch wird gewährleistet, dass zu einsatzrelevanten Zeiten immer DHF zur Verfügung stehen.
Die Diensthunde werden nach dem Prinzip der dualen Verwendung ausgebildet.
Das heißt, dass jeder Diensthund zunächst als Schutzhund ausgebildet wird.
Danach kann der Diensthund je nach genetischer Veranlagung und dienstlicher Notwendigkeit zusätzlich zum Rauschgift-, Sprengstoff-, Brandmittel-, Fährten- oder Leichen- und Blutspürhund ausgebildet werden.
Der Schutzhund
Im Rahmen der Schutzhundeausbildung wird der Diensthund auf Basis seiner natürlichen Instinkte in die Lage versetzt, diese Fähigkeiten auf Kommando des Hundeführers zielgerichtet zur Aufgabenerfüllung einzusetzen.
Die Polizei macht sich die besonderen, natürlichen Fähigkeiten des DH zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen zu Nutze.
Basis ist der Grundgehorsam des Diensthundes. Dieser muss erarbeitet und ständig – auch in der anschließenden Fortbildung - beibehalten werden. In der Nasenarbeit erlernt der Diensthund die Suche nach Personen oder Gegenständen.
Unsere Schutzhunde können:
In vielen Einsatzsituation reicht bereits das Vorhalten eines Diensthundes aus, um auf die Gesamtsituation deeskalierend einzuwirken.
Die Mitarbeiter in den einzelnen DHF-Gruppen versehen am Bedarf ausgerichtet nach einem Rahmendienstplan ihren Dienst. Dadurch wird gewährleistet, dass zu einsatzrelevanten Zeiten immer DHF zur Verfügung stehen.
Die Diensthunde werden nach dem Prinzip der dualen Verwendung ausgebildet.
Das heißt, dass jeder Diensthund zunächst als Schutzhund ausgebildet wird.
Danach kann der Diensthund je nach genetischer Veranlagung und dienstlicher Notwendigkeit zusätzlich zum Rauschgift-, Sprengstoff-, Brandmittel-, Fährten- oder Leichen- und Blutspürhund ausgebildet werden.
Der Schutzhund
Im Rahmen der Schutzhundeausbildung wird der Diensthund auf Basis seiner natürlichen Instinkte in die Lage versetzt, diese Fähigkeiten auf Kommando des Hundeführers zielgerichtet zur Aufgabenerfüllung einzusetzen.
Die Polizei macht sich die besonderen, natürlichen Fähigkeiten des DH zur Durchführung polizeilicher Maßnahmen zu Nutze.
Dabei sind folgende Fähigkeiten beispielhaft zu erwähnen:
- Schnelligkeit
- Wendigkeit
- Reaktionsfähigkeit
- Wahrnehmungsfähigkeit
- Aggressions- und Beuteverhalten
- Konfliktbereitschaft
- Stressresistenz
Basis ist der Grundgehorsam des Diensthundes. Dieser muss erarbeitet und ständig – auch in der anschließenden Fortbildung - beibehalten werden. In der Nasenarbeit erlernt der Diensthund die Suche nach Personen oder Gegenständen.
Unsere Schutzhunde können:
- Straftäter verfolgen und bei deren Festnahme unterstützen
- Vermisste Personen aufspüren
- Gegenstände wie Diebesgut, Tatwerkzeuge auffinden
- Polizeibeamte und andere Personen im Einsatz schützen
- bei der Durchführung polizeilicher Maßnahmen unterstützen
In vielen Einsatzsituation reicht bereits das Vorhalten eines Diensthundes aus, um auf die Gesamtsituation deeskalierend einzuwirken.
Bildrechte: Diensthundführerstaffel Oldenburg
Diensthund im Wassereinsatz
Bildrechte: Diensthundführerstaffel Oldenburg
Diensthund in der Ausbildung
Bildrechte: Diensthundführerstaffel Oldenburg
Diensthund im Einsatz
Bildrechte: Diensthundführerstaffel Oldenburg
Diensthundführer mit Diensthund
Bildrechte: Diensthundführerstaffel Oldenburg
Diensthundführer mit Diensthund im Einsatz