Informationssicherheitsbeauftragte/r (m/w/d) bei der Polizeidirektion Oldenburg

Stellenbeschreibung


Im Dezernat 14 der Polizeidirektion Oldenburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Arbeitsplatz als


Informationssicherheitsbeauftragte oder Informationssicherheitsbeauftragter (m/w/d)


zu besetzen.

Der Arbeitsplatz ist bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet und grundsätzlich teilzeitgeeignet.


Ihre zukünftigen Aufgaben

Als Informationssicherheitsbeauftragte oder Informationssicherheitsbeauftragter sind Sie zuständig für die behördenweite Konzeption, den Aufbau, die Implementierung, den Betrieb und die Fortschreibung eines Informationssicherheits-Management-Systems (ISMS), sowie die Erstellung von Leitlinien und einer Strategie zur Informationssicherheit für die Behörde. Sie steuern und gestalten die Informationssicherheitsprozesse in der Behörde und den nachgeordneten Bereichen. Dazu arbeiten Sie eng mit den Beauftragten für den Datenschutz, den Geheimschutz sowie das Notfallmanagement zusammen.

Zu Ihren Aufgaben gehören weiterhin die Risiko- und Schwachstellenanalyse und die Beurteilung von Gefährdungslagen für die Informationssicherheit. Sie leiten auf Basis der Informationssicherheitsrichtlinien des Landes (ISRL) Maßnahmen zur Schadensvermeidung ein und gestalten und betreiben den behördeninternen Warn- und Informationsdienst. Damit sind Sie das Bindeglied zum zentralen Meldekopf.

Sie prüfen und entscheiden über Ereignisse hinsichtlich ihrer Sicherheitsrelevanz, bearbeiten Sicherheitsvorfälle und leiten nach Analyse und Auswertung Gegenmaßnahmen ein.

Die Erteilung von Ausnahmengenehmigungen gemäß ISRL gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Vertretung der Behörde und Mitarbeit im landesweiten ISMS.

Darüber hinaus erstellen Sie gemeinsam mit den Beauftragten für das Notfallmanagement Notfall-Vorsorge- und -Rahmenkonzepte sowie das Notfallhandbuch.


Ihr Anforderungsprofil

Sie können sich bewerben, wenn Sie ein erfolgreich abgeschlossenes, einschlägiges Bachelorstudium in den Bereichen Informatik, Informations- und Kommunikationstechnik, Wehrtechnik (Bundeswehr - Schwerpunkt Informations- und Elektrotechnik), oder des Informationssicherheitsmanagements nachweisen können und eine mindestens 1-jährige praktische Erfahrung in einem verwandten Aufgabengebiet mitbringen. Sollten Sie die Voraussetzung der 1-jährigen praktischen Erfahrung nicht erfüllen, erfolgt die Eingruppierung bis zum Erfüllen der Voraussetzungen in die Entgeltgruppe 10 TV-L.

Sie benötigen umfangreiche Kenntnisse über den BSI Grundschutz. Zur Wahrnehmung der Tätigkeiten benötigen Sie darüber hinaus Kenntnisse in bzw. zu

  • Projektmanagement (PRINCE2, Scrum Master oder vergleichbar)
  • Grundlagen des BSI Grundschutzes (risikobasierter Ansatz Niedersachsen)
  • eingesetzten Technologien und Verfahren, sowie der Funktionsweise von Identitäts- und Authentisierungs-Management-Verfahren
  • der Organisationsstruktur und Aufgaben der Polizei des Landes Niedersachsen

Idealerweise verfügen Sie über eine mehrjährige einschlägige Berufserfahrung in der Planung, Installation und dem Betrieb von IKT-Netzen und -Systemen. Der Besitz eines Zertifikates „ICO ISMS Security Officer (entsprechend ISO/IEC 27001:2013) ist förderlich.


In besonderem Maße sollten Sie zudem über folgende persönliche und soziale Kompetenzen verfügen:

  • ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
  • Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsfähigkeit
  • Ausgeprägte Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft
  • Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung
  • Bereitschaft zur anlassbezogenen Einsetzbarkeit
  • Spontanität und Entscheidungsfreudigkeit
Der Führerschein der Klasse B ist erforderlich.


Beruf und Privatleben

Wir bieten Ihnen eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit bei der Polizei Niedersachsen im öffentlichen Dienst. Sie erhalten neben dem Regelgehalt der Entgeltgruppe 11 TV-L zum Jahresende eine Sonderzahlung sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL). Seit dem 01.02.2024 erhalten Beschäftigte bis zum 31.10.2024 eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von monatlich 120 Euro. Zum 01.11.2024 steigen dann die Entgelte im Bereich des TV-L um einen Sockelbetrag von 200 Euro sowie zum 01.02.2025 zusätzlich um 5,5 %.

Der Erholungsurlaub beträgt 30 Tage pro Kalenderjahr.

Es besteht ein gut ausgebautes betriebliches Gesundheitsmanagement, in dessen Rahmen verschiedene Gesundheitsangebote (Vorträge, Kurse etc.) aber auch die Teilnahme an verschiedenen Präventionssportangeboten im Rahmen der Arbeitszeit möglich ist.

Für nachhaltige und familienfreundliche Personalpolitik hat die niedersächsische Polizei das Dauerzertifikat zum „audit berufundfamilie“ erhalten. Sie setzt sich in diesem Zuge nachhaltig für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein und unterstützt individuelle und flexible Arbeitszeitregelungen bzw. -modelle.

Der hier ausgeschriebene Arbeitsplatz kann daher grundsätzlich auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Arbeitsplatz -zumindest zeitweise- in Form der „Mobilen Arbeit“ wahrzunehmen, wobei der konkrete Umfang im Einzelfall geprüft wird.


Das ist uns noch wichtig!

Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung nach Maßgabe der für sie einschlägigen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt. Bewerberinnen und Bewerber werden zur Wahrung ihrer Interessen gebeten, das Vorliegen einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Bewerbungsschreiben mitzuteilen. Bei Bedarf kann der Kontakt zur Schwerbehindertenvertretung für entsprechende Rückfragen über die u.g. Erreichbarkeit hergestellt werden.

Im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes sind wir bestrebt, eine Erhöhung des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen und Positionen zu erreichen. Bewerbungen von Frauen werden daher besonders begrüßt.

Bewerberinnen und Bewerber aller Nationalitäten sind herzlich willkommen.


Sind Sie neugierig geworden?

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit Anschreiben sowie ggf. Lebenslauf und weiteren Nachweisen (Zeugnisse, Urkunden, Fortbildungsnachweise etc.) unter dem Stichwort „Informationssicherheit“ per E-Mail in einem einzigen pdf-Dokument mit einer Größe bis 4 MB an:


bewerbung@pd-ol.polizei.niedersachsen.de


Sie können Ihre Bewerbung auch postalisch an uns senden:


Polizeidirektion Oldenburg

- Dezernat 13 -

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg


Wir bitten Sie, uns in diesem Fall nur Kopien einzureichen, da wir diese aus Kostengründen nicht zurücksenden. Die zugesandten Unterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Sofern die Rücksendung der Unterlagen gewünscht wird, ist den Bewerbungsunterlagen ein frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Bitte geben Sie in Ihrer Bewerbung an, wie bzw. wo Sie auf unsere Arbeitsplatzausschreibung aufmerksam geworden sind.

Sind oder waren Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt, erklären Sie bitte in Ihrer Bewerbung das Einverständnis zur Einsicht in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson in der zugehörigen Personalstelle.

Für Fragen zum Arbeitsplatz können Sie Herrn Birkholz (Tel. 0441/799-1401) aus dem Dezernat 14 anrufen. Auskünfte zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren erteilt Ihnen gerne Frau Raasch aus dem Personaldezernat (Tel. 0441/799-1331).

Zur Vorbereitung und anschließenden Durchführung des Bewerbungsverfahrens werden durch das Dezernat 13 der Polizeidirektion Oldenburg Ihre Daten erhoben. Nähere Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie unter:

https://www.pd-ol.polizei-nds.de/aktuelles/stellenangebote/hinweise-zur-datenverarbeitung--113293.html

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