Allgemeine Hinweise zur Kinder- und Jugendkriminalität

Als Kinder- und Jugendkriminalität werden Straftaten von Kindern (unter 14 Jahre alt), Jugendlichen (14 bis 17 Jahre alt) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre alt) erfasst, wobei auf letztere unter bestimmten Voraussetzungen trotz Volljährigkeit das Jugendstrafrecht angewendet werden kann.

Kinder können zwar nicht bestraft werden (§ 19 StGB), werden aber bei Straftaten aus Gründen der Prävention polizeilich registriert. (Quelle: Nds. Justizministerium)


Bei der Entstehung von Jugendkriminalität können verschiedene Faktoren, wie Schwierigkeiten im sozialen Umfeld, Leistungsdruck, fehlende Frustationstoleranz, Neugierverhalten der Jugendlichen oder schlechte Zukunftsperspektiven ursächlich sein.

Gerade in der Pubertät ist der Anpassungsprozess an die Gesellschaft für Jugendliche nicht selten konfliktbehaftet.


Weiterführende Informationen zu Ursachen und Konsequenzen von Jugendkriminalität sowie nützliche Verhaltenstipss erhalten Sie auf der Internetseite des


oder unter

Polizist mit Jugendlichem   Bildrechte: www.polizei-studium.de

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