Sexting

Intime Fotos nur für den Partner?


  Bildrechte: frei

Sex + Texting = Sexting. Das ist der Ursprung des Wortes. Ein Phänomen, von dem bereits 2008 in der Washington Post berichtet wurde.

Hierbei fotografieren sich überwiegend Jugendliche, aber auch Erwachsene nackt oder leicht bekleidet und versenden diese Bilder mittels gängiger Messengerdienste (daher „texting“), wie damals MMS und heute per WhatsApp, Snapchat und vergleichbare Dienste.

Die Gründe für dieses Handeln können unterschiedlich sein. So berichten die Akteure z.B. von dem einfachen Fotografieren, um sich selbst einmal nackt auf einem Foto zu sehen. Diese Fotos werden gern auch als Treue- oder Liebesbeweis vom Partner eingefordert oder unaufgefordert verschickt und somit kopiert und verbreitet. Sogar als Mutprobe können diese Bilder dienen.

Die Konsequenzen sind vielen Akteuren wahrscheinlich gar nicht bewusst. Bilder, die einmal im Netz sind, bleiben möglicherweise auch dort und tauchen vielerorts unerwartet und zu ganz anderen Zeiten immer mal wieder auf. Ohne, dass es die Person eigentlich will.

Diese Bilder können plötzlich zu einer Qual werden und einen dauerhaft belasten.

Was macht der Freund mit den Bildern, wenn es plötzlich der Ex-Freund ist? Auch hier kann es schon zu einer weiteren Verbreitung des Bildmaterials kommen. „Revenge-Porn“, also „Rache-Porno“ ist ein Begriff, der sich dafür gebildet hat.

Auch Erpressungen können eine Folge sein. So versuchen Jugendliche oder Erwachsene, die sich als Gleichaltrige ausgeben, in Chats für Kinder oder Jugendliche eine Beziehung zu den Kindern und Jugendlichen aufzubauen (Cybergrooming). Im weiteren Verlauf des Chats oder nach Verlagerung auf andere Messenger werden dann intime Bilder gefordert. Plötzlich verlangt der Chatpartner nach noch intimeren Fotos oder sogar Geld und droht mit Veröffentlichung und Verpetzen bei den Eltern, wenn der Aufforderung nicht nachgekommen wird.
Zwischenzeitlich wurde z.B. auch ein Schüler aus Deutschland für die Weiterverbreitung des intimen Materials aus der vorherigen Beziehung verurteilt.

Sogar Probleme bei der Jobsuche können solche Bilder bedeuten, wenn mögliche zukünftige Arbeitgeber ebenfalls im Internet nach den Bewerbern recherchieren.

Soziale Netzwerke, wie Facebook, aber auch andere Webseiten dienen hier auch als ideale Verbreitungsplattform. Es gibt dort mehrere Gruppen zum Thema Sexting, aber auch sogenannte Addbörsen, in denen die Nutzer ihr Bild, aber auch fremdes Bildmaterial einstellen und auf eine hohe Resonanz der übrigen Nutzer, sowie auf ein „adden“ und „liken“, also „Hinzufügen“ und „Mögen“ von Freunden hoffen. Auch hier kann das Einstellen solcher Bilder nach hinten losgehen. Oft sind hier jedoch mehr Bilder zu sehen, auf denen die Akteure ihren Intimbereich bedeckt halten. Die Ersteller der jeweiligen Gruppen fügen gern eine lokale Bezeichnung (Stadt, Stadtteil, Schulname usw.) zum Gruppennamen hinzu. Auch “Famous Bitches“ ist ein beliebter Zusatz-Titel für diese Gruppen.

Der Film „Netzangriff“ aus der KIKA-Krimi.de-Reihe zeigt u.a. auch diese Problematik. Die Hauptakteurin des Filmes fotografiert sich mittels Handykamera in Unterwäsche. Leider verliert Sie dieses Handy auf einer Schulfeier. Der Finder entdeckt die Bilder und stellt sie öffentlich ins Netz. Das Mädchen leidet in der Folge zu sehr unter dieser Belastung des Cybermobbings, so dass sie sogar mit Freitod-Gedanken spielt.

Netzangriff - Der Film über Cybermobbing


Die Polizei rät dazu, keine derartigen Bilder/Videos zu erstellen!

Auch auf das Fertigen von Aufnahmen gemeinsamer Liebesakte sollte verzichtet werden. Ein kurzes Video zum Thema hat Handysektor.de erstellt:

Youtube-Video


Mögliche rechtliche Konsequenzen aus dem Strafgesetzbuch beim Thema Sexting könnten sein:

· § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

· §§ 174ff StGB Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (hier besonders auch § 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften und § 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Schriften)

· § 185 StGB Beleidigung

· § 186 StGB Üble Nachrede

Was kann ich tun, wenn mein Bild ungewollt veröffentlicht wurde?

· Sie haben die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige zu erstatten! Nutzen Sie die Hilfe der Polizei!

· Hier sollten die Beweise gesichert werden! Mittels Screenshot (Bildschirmdruck) können die Situationen am Monitor gesichert werden. Beachten Sie aber, dass Sie sich möglicherweise selbst strafbar machen, wenn Sie kinder- oder jugendpornografisches Material dadurch kopieren! Halten Sie bitte zuvor Rücksprache mit der Polizei!

· Notieren Sie sich die Quelle, wo die Bilddaten im Netz gefunden wurden!

· Wenden Sie sich frühzeitig an Vertrauenspersonen (Eltern, Lehrer, Polizei, Rechtsanwalt usw.). Je länger ein Bild im Internet ist, umso größer ist die Gefahr, dass dieses weiterverbreitet wird. Auch besteht die Gefahr, dass ermittlungsrelevante Daten bei den Providern nicht mehr vorhanden sind.

· Wenden Sie sich an die Plattformbetreiber, auf denen das Bildmaterial unerwünscht aufgetaucht ist! (Denken Sie ggf. zuvor an Beweissicherung und mögliche rechtliche Konsequenzen). Auch hier kann die Polizei behilflich sein.

· Überlegen Sie, wer diese Bilder erstellt haben könnte und wer diese Bilder ursprünglich erhalten hat.

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