Darf ich mein Handy beim Fahrradfahren benutzen?


Darf ich mein Handy beim Fahrradfahren benutzen?

Heutzutage sind Handys aus dem alltäglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie begleiten uns, wohin wir auch gehen oder fahren.

So verleitet ein Klingeln oder ein Vibrieren unseres täglichen Begleiters meistens dazu, dass wir das Handy aus der Tasche ziehen und schnellstmöglich antworten wollen.

„Sind Sie allerdings mit dem Fahrrad oder Pedalec unterwegs, sollte das Handy auf dem Fahrrad / Pedalec nicht benutzt werden, denn ein Telefonat sorgt schnell für Ablenkung, beide Hände befinden sich nicht mehr am Lenkrad und wenn Sie in eine Gefahrensituation kommen, können Sie nicht mehr schnell genug bremsen oder ausweichen“, erklärt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.

„Deswegen müssen Sie damit rechnen, dass Sie ein Verwarngeld von 55 Euro zahlen müssen, wenn Sie das Handy auf dem Fahrrad benutzen. Bei Gefährdung steigt die Geldbuße auf 75 Euro, kommt es zum Unfall sogar auf 100 Euro“, so Tjaden weiter.

Dazu zählt übrigens nicht nur das Telefonieren. Auch Nachrichten schreiben oder Fotos machen, sowie nur das Handy beim Fahren in der Hand halten um beispielsweise auf einen Anruf zu warten, kann ebenfalls mit einem Verwarngeld sanktioniert werden.

Musik hören: Beim Fahrradfahren erlaubt?

Grundsätzlich gilt auch auf dem Fahrrad, dass ein Ohr immer frei sein muss, um Geräusche im Verkehr wahrnehmen zu können. Zudem müssen sich beide Hände am Lenker befinden, wodurch es generell verboten ist, das Handy auf dem Fahrrad zu benutzen. Aber wie verhält es sich, wenn Sie Musik hören? Auf dem Fahrrad ist dies nicht grundsätzlich verboten.

Wie bereits erwähnt, sollten Sie keine Kopfhörer beim Fahrradfahren benutzen, da Sie die Umwelt nicht mehr vollständig wahrnehmen können. Ist ein Ohr allerdings frei, dürfen Sie auf dem Fahrrad auch Musik hören, oder ein Telefonat führen, wenn Ihr Handy fest in der Tasche verstaut ist.

„Sie müssen immer darauf achten, dass Sie wenigstens mit einem Ohr mitbekommen, was sich um Sie herum abspielt, um reaktionsbereit und mit Umsicht am Straßenverkehr teilnehmen zu können“, appelliert Dominik Tjaden.


+++ Ihre Ansprechpartner vor Ort +++

Die Verkehrssicherheitsberater bieten ganzjährig eine individuelle Beratung an und können nach wie vor wie folgt kontaktiert werden:

Dominik Tjaden ist telefonisch unter 04421/942-109 bzw. per E-Mail unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen.

Im Landkreis Friesland stehen Ihnen Tanja Horst unter der Rufnummer 04461/9211-181 und Eugen Schnettler für den Bereich Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung.


 
 
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln