Fahrradfahren und Alkoholkonsum

Wer kennt das nicht?

Man trifft sich mit Freunden gemütlich auf ein Glas Wein oder Bier in der Lieblingsbar, amüsiert sich, vergisst die Zeit und trinkt dann doch etwas mehr als zuvor geplant. Dann stellt sich natürlich die Frage, wie man letztendlich nach Hause kommt. Vielen ist das Taxi zu teuer, der letzte Bus fährt viel zu früh und zu Fuß ist es zu weit. Da heißt die Alternativlösung oft: Ab auf´s Rad!

Jedoch warnt die Polizei sich unter Alkoholeinfluss auf das Rad zu setzen.

Nach dem Strafgesetzbuch wird bestraft, wer „infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen“. Auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Wenn Sie als Radfahrer also unter Alkoholeinfluss den Verkehr gefährden oder sogar einen Unfall verursachen, machen Sie sich strafbar.

"Die Promillegrenze auf dem Fahrrad liegt in Deutschland über der für Kraftfahrer. Ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad“, erklärt Dominik Tjaden, Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland.

Die hohe Promillegrenze ist kein Freifahrschein, auf dem Fahrrad oder Pedalec Alkohol zu konsumieren, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen. Autofahrer aufgepasst: Auch für Radfahrer und Pedalec - Fahrer kann es zum Führerscheinentzug wegen Alkohol kommen.

„Je nach festgestelltem Blutalkoholwert drohen Bußgelder, Strafanzeigen, Punkte in Flensburg oder auch der Führerscheinentzug“, so Tjaden weiter.

Aber ab wann drohen bei Alkohol auf dem Fahrrad Sanktionen?

Schwingen sie sich ab 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2020, drei Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur medizinisch-psychologische Untersuchung, kurz MPU. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen – sie müssen ihren Führerschein abgeben. Auch ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot kann verhängt werden.

Sanktionen sind allerdings schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre unsichere Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen.

Deshalb lieber eine sichere Alternative für den Heimweg suchen. Das gut abgeschlossene Fahrrad holt man besser nüchtern am nächsten Tag ab. Aber auch da gilt, im Zweifel das Fahrzeug lieber stehenzulassen.


 

+++ Ihre Ansprechpartner vor Ort +++

Die Verkehrssicherheitsberater bieten ganzjährig eine individuelle Beratung an und können nach wie vor wie folgt kontaktiert werden:

Dominik Tjaden ist telefonisch unter 04421/942-109 bzw. per E-Mail unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen.

Im Landkreis Friesland stehen Ihnen Tanja Horst unter der Rufnummer 04461/9211-181 und Eugen Schnettler für den Bereich Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung.


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