Überholen? Aber bitte mit Abstand!

„Ich kann doch nicht auf der Straße fahren, da ist es viel zu gefährlich!“

Diesen Satz hören Polizeibeamte oft, wenn sie Radfahrer anhalten, die unerlaubt auf dem Gehweg fahren. Teilweise ist echte Angst spürbar, wenn sie daran denken, wie dicht sie von dem Auto und LKW überholt werden, und sie dann lieber verbotener Weise auf dem Gehweg fahren, wo doch eigentlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer geschützt sein sollen.

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung Ende April 2020 wurde klargestellt und im Gesetz verankert, dass Kraftfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften beim Überholen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrende und Elektrokleinstfahrzeugen einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Metern einhalten müssen. Außerorts müssen es sogar zwei Meter sein.

Das hat Auswirkungen, die ganz anschaulich sind. Bei den üblichen innerörtlichen Straßenbreiten von ca. fünf Metern müssen PKW ganz auf die Gegenspur, um Fahrräder zu überholen. Bei Gegenverkehr ist ein Überholen nicht erlaubt. Ähnlich ist es außerorts, wo die Straßen oft sechs Meter breit sind. Einen Meter für den Rad Fahrer, zwei Meter Abstand, also muss der Überholer völlig auf die Gegenspur, um mit ausreichendem Abstand und gefahrlos das Rad zu überholen. Auch hier ist bei Gegenverkehr ein Überholen verboten, da der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann. Bei schmalen Straßen in ländlichen Gebieten kann es dazu führen, dass die Rad Fahrer nicht überholt werden dürfen. Sie sind dann aber verpflichtet, bei Gelegenheit rechts anzuhalten und die schnelleren Fahrzeuge vorbei zu lassen.

„Soweit die Theorie“ kann Andreas Kreye von der Polizeiinspektion die Ängste der Radfahrer nachvollziehen.

„Jeder, der mal mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiß, wovon wir sprechen; hier ist ein Umdenken hin zur Partnerschaft im Verkehr erforderlich“ erläutert der Verkehrsexperte. Um einen Wechsel der Perspektive zu ermöglichen und allen einmal die Gelegenheit zu geben, wie ein Rad Fahrer zu fühlen, stellt die Polizei kurze Videos von Überholsituationen zur Verfügung. Es sind reale Situationen aus der jüngsten Zeit, die von Rennrad Fahrern mit der Helmkamera aufgenommen wurden, und die wirklich betroffen machen.

„Wir haben schon Fahrzeugführer zum Gespräch eingeladen und die Filme über ihren Überholvorgang gezeigt. Als sie gingen, waren sie sehr betroffen und nachdenklich.“ so Kreye.

Solche Gespräche verändern oft mehr als ein Verwarngeld. Richtig problematisch wird es, wenn es zum Unfall kommt. Nicht nur für den oft verletzten Rad Fahrer, sondern auch für den Überholer. Er kann den geforderten Abstand nicht eingehalten haben und muss regelmäßig mit einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung rechnen. „Verletzungen und Strafverfahren möchten wir allen ersparen“ so Kreye. Daher der Rat der Polizei: „Beim Überholen von Rad Fahrern komplett auf die Gegenfahrbahn, bei Gegenverkehr, dahinter bleiben. Für ein partnerschaftliches Miteinander im Straßenverkehr."

+++ Ihre Ansprechpartner vor Ort +++

Die Verkehrssicherheitsberater bieten ganzjährig eine individuelle Beratung an und können nach wie vor wie folgt kontaktiert werden:

Dominik Tjaden ist telefonisch unter 04421/942-109 bzw. per E-Mail unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen.

Im Landkreis Friesland stehen Ihnen Tanja Horst unter der Rufnummer 04461/9211-181 und Eugen Schnettler für den Bereich Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung.


 
 
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