Unsichtbar im toten Winkel!


Verkehrsunfälle, bei denen beim Abbiegen an Kreuzungen und Einmündungen Fahrradfahrer von Lkw- oder Pkw-Fahrern übersehen werden, haben in der Regel schwerwiegende Folgen.


So geschehen u.a. im Oktober 2018 in Varel:

Ein 56-jährige Fahrer eines Sattelzugs befuhr die B 437 und bog von dort nach rechts in die Hellmuth-Barthel-Straße ab. Beim Abbiegevorgang übersah der Fahrer dabei eine 49-jährige Radfahrerin, die parallel den Rad-und Gehweg befuhr und den Kreuzungsbereich überquerte. Die Radfahrerin wurde von dem Sattelzug erfasst, unter der Zugmaschine eingeklemmt und mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus verbracht.

Die Ursache bei derartigen Unfällen liegt in den meisten Fällen an dem sogenannten „toten Winkel“!

"Im toten Winkel sind Radfahrer als auch Fußgänger für den Fahrzeugführer unsichtbar", so Eugen Schnettler, Präventionsbeauftragter des Polizeikommissariats Varel.

Es stellt sich die Frage:

Wie kann man die bestehende Gefahrensituation mindern und dadurch einen Unfall vermeiden?

Hier gibt die Polizei allgemeine Tipps für Kraftfahrer, die sich speziell an Lkw- und Busfahrer richten:

- Vor dem Abbiegen und dem Spurwechsel immer den Schulterblick einsetzen und die vorhandenen Spiegel nutzen!

- Beim Warten an Kreuzungen bei einer Rotlichtphase den vorhandenen Fuß- und Radweg im Blick behalten.

- Nehmen Sie Blickkontakt zu den Radfahrern und Fußgängern aus, die auf parallelen Wegen fahren bzw. laufen.

- Beim Aussteigen aus einem geparkten Wagen immer mit einem Schulterblick nach hinten den rückwärtigen Verkehr beachten.

Für Lkw- und Busfahrer gilt besonders der Vorsatz langsam abzubiegen und den Fuß- und Radverkehr im Blick zu haben.

Zur Vermeidung von schweren Unfällen dürfen nach der Straßenverkehrs-Novelle 2020 alle Kraftfahrzeuge über 3,5 t (z. Bsp. Lkw und Busse), die innerorts rechts abbiegen und mit Rad- oder Fußgängerverkehr rechnen müssen, nur noch mit Schrittgeschwindigkeit (7-11 km/h) fahren. Verstöße ziehen ein Bußgeld in Höhe von 70,00 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich.

Für die Fahrradfahrer und Fußgänger gilt sich deutlich vor einem Fahrzeug sich aufzustellen.

An einer roten Ampel sollten Sie besser hinter einem wartenden Bus oder Lkw warten.

Wenn Fußgänger oder Radfahrer den Fahrer eine Buses oder Lkw nicht durch dessen Spiegel sehen können, werden auch sie nicht unbedingt gesehen. Bei unklaren Verkehrssituationen verzichten sie lieber auf ihr eigens Vorrecht, um Unfälle zu vermeiden.


Verkehrssicherheitsarbeit an Schulen

Die Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland greifen dieses Thema auch bei Aktionen an Schulen auf, so u.a. an der Grundschule Büppel im Februar dieses Jahres. Dort wurde das Thema „Toter Winkel“ mit einem Lkw und einer Plane nachgestellt.

Die Schulkinder staunten: Obwohl die ganze Klasse neben dem Laster stand, sah man vom Fahrersitz aus im Rückspiegel nichts.


„Mit der Aktion wollen wir Schulkinder für das Thema sensibilisieren und mit dem Perspektivwechsel ihre Sinne schärfen“, verdeutlicht Eugen Schnettler die Bedeutung derartiger Veranstaltungen.



 

+++ Ihre Ansprechpartner vor Ort +++

Die Verkehrssicherheitsberater bieten ganzjährig eine individuelle Beratung an und können nach wie vor wie folgt kontaktiert werden:

Dominik Tjaden ist telefonisch unter 04421/942-109 bzw. per E-Mail unter praevention@pi-whv.polizei.niedersachsen.de zu erreichen.

Im Landkreis Friesland stehen Ihnen Tanja Horst unter der Rufnummer 04461/9211-181 und Eugen Schnettler für den Bereich Varel unter der Rufnummer 04451/923-146 zur Verfügung.


 
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