Gemeinsame Leitstelle der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer

Foto   Bildrechte: erik krüger
WSP-Leitstelle Cuxhaven
Leiter EPHK Hartmut Neumann
Am Alten Hafen 2
27472 Cuxhaven
Tel: +49 30 185420 1600
ed.nevahxuc-zsm@psw
Die WSP-Leitstelle ist eine gemeinsame Einrichtung der Wasserschutzpolizeien der fünf Küstenländer. Sie ist organisatorisch bei der Wasserschutzpolizeiinspektion bei der Polizeidirektion Oldenburg angebunden. Die Personalstärke beträgt 13 Polizeivollzugsbeamte [1 Leiter, 6 Kommissare vom Lagedienst (KvL) und 6 Sachbearbeiter Lage- und Einsatzdienst (SLE)], die von den beteiligten Küstenländern entsandt werden. Die Beamten sind im Wechselschichtdienst eingesetzt, sodass immer ein KvL und ein SLE in den jeweiligen Schichten Dienst versehen. Der Dienstort ist Cuxhaven im Gebäude des Wasser- und Schifffahrtsamtes Cuxhaven.

Aufgaben:

Die WSP-Leitstelle der Küstenländer ist Bestandteil im Verbund des Maritimen Sicherheitszentrums (MSZ) und hat folgende Aufgaben:

  • Koordinierung des Einsatzes der polizeilichen Führungs- und Einsatzmittel der beteiligten Küstenländer,
  • Koordinierung bei besonderen polizeilichen Einsatzlagen und Treffen der erforderlichen Maßnahmen bis zur Einsatzübernahme durch das zuständige Küstenland,
  • Übernahme von Einsatzaufgaben auf Anforderung eines Küstenlandes,
  • Analyse, Bewertung und Steuerung von Informationen im Bereich der maritimen Sicherheit (u. a. Plausibilitätsprüfungen bei Stillen Alarmen)
  • Lagebilderstellung (tägliche Erstellung und Steuerung) und -auswertung
  • Informationsgewinnung und -steuerung,
  • Service- und Auskunftsstelle für die zuständigen WSP-Dienststellen und anderen Bedarfsträger,
  • Verbindungsstelle und Knotenpunkt zu den zuständige Stellen in den Ländern im Bereich maritimer Gefahrenabwehr (Maritime Security)

Aufgaben im Maritimen Lagezentrum des Havariekommandos

  • Informationsmanagement mit Zielrichtung Schadensbekämpfung einschl. Erstellung eines maritimen Lagebildes
  • Einleiten erforderlicher Erstmaßnahmen, Alarmierungen bei komplexen Schadensereignissen
  • Im Einsatzfall: Mitarbeit im Führungsstab des Havariekommandos

Rolle der WSP-Leitstelle bei besonderen polizeilichen Lagen (in maritimen Bedrohungslagen (z.B. Schiffsentführung), Piraterie)

  • Die WSP-Leitstelle fungiert bei maritimen Bedrohungslagen als Führungsorgan der jeweiligen Einsatzleitung und unterstützt insbesondere durch Informationsbeschaffung, Beratung und Kommunikationstechnik.


 
Zuständigkeit der Leitstelle Cuxhaven

Netzwerk MSZ

Entwicklung

Die Einrichtung der WSP-Leitstelle geht auf eine Initiative der Leiter der Wasserschutzpolizeien aus dem Jahre 1998 zurück. Ziel war es, durch eine engere Kooperation die wasserschutzpolizeilichen Aufgaben in den deutschen Küstengewässern effektiver und effizienter wahrnehmen zu können. Nach einem erfolgreichen Probebetrieb trat das Abkommen über die WSP-Leitstelle am 01.05.2002 in Kraft.

Dieses Abkommen wurde am 15.04.2007 grundlegend modifiziert, da zwischenzeitlich elementare Veränderungen in der maritimen Sicherheitsarchitektur eingetreten waren.

  • Am 01.01.2003 nahm das Havariekommando (HK) seinen Dienst in Cuxhaven auf. Das HK ist eine Einrichtung von Bund und Küstenländern, das bei komplexen Schadenslagen (Schiffsunfälle, Schadstoffunfälle pp.) in den deutschen Küstengewässern und in den sich anschließenden internationalen Gewässern die Einsatzleitung übernimmt. Der Leiter des HK führt im Wege der Auftragstaktik und kann sich aller auf See und im Küstenbereich zuständigen Behörden und sonstiger Einrichtungen des Bundes und der Länder bedienen. Kernzelle des Havariekommandos ist das Maritime Lagezentrum (MLZ), in dem rund um die Uhr ein aktuelles, maritimes Lagebild vom deutschen Hoheitsgebiet in Nord- und Ostsee erstellt wird. Das MLZ ist mit Beamten der Wasserschutzpolizeien der Küstenländer und Bediensteten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes besetzt. Die Besonderheit besteht darin, dass die Beamten der WSP-Leitstelle die Aufgaben im MLZ mit übernehmen; sie erfüllen somit eine Doppelfunktion.
  • Am 01.07.2004 wurde eine zentrale Kontaktstelle für die Seeschifffahrt, der Point of Contact (PoC) eingerichtet. Die Einrichtung beruht auf int. Übereinkommen zur Verbesserung der Gefahrenabwehr, insbesondere im Hinblick auf Terrorangriffe. Der POC fungiert als Kommunikationsstelle zwischen Schiff und Sicherheitsbehörden der Mitgliedsstaaten. Über den POC werden sicherheitsrelevante Daten der einlaufenden Schiffe, wichtige Informationen zur Gefahrenabwehr an Schiffe, Alarmmeldungen oder Unterstützungsersuchen übermittelt.
  • Am 06.09.2005 wurde die Verwaltungsvereinbarung für ein von Bund und Ländern unterzeichnet. Im MSZ arbeiten alle maritimen Sicherheitsbehörden und Institutionen (HK, Bundespolizei, Fischereiaufsicht des Bundes, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Zollverwaltung, POC, WSP-Leitstelle der Küstenländer) unter Mitwirkung der Deutschen Marine unter einem Dach zusammen. Am 1. Januar 2007 hat das Gemeinsame Lagezentrum See (GLZ-See) in Cuxhaven seinen Wirkbetrieb aufgenommen. Es ist der operative Kern des MSZ, in dem zur Verbesserung der Gefahrenabwehr und des Unfallmanagements rund um die Uhr ein gemeinsames Lagebild erstellt und alle relevanten Daten den Partnern zur Verfügung gestellt werden. Mit der baulichen Fertigstellung des MSZ-Gebäudes auf dem Gelände des WSA Cuxhaven (voraussichtlich 2013) wird das GLZ-See dort integriert.
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WSP-Leitstelle im MSZ in Cuxhaven

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