Polizeiliche Kriminalstatistik der Polizeidirektion Oldenburg 2021

+++ Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 +++ Sinkende Kriminalitätszahlen und gleichzeitig steigende Aufklärungsquote +++


Die Polizeidirektion Oldenburg stellt heute (18.03.2022) die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2021 vor. Wie bereits im Jahr 2020 hatten die besonderen Herausforderungen und Problemstellungen der Coronapandemie einen wahrnehmbaren Einfluss auf die Entwicklung der Kriminalität.

Kernpunkte der PKS 2021

- Gesamtzahl der Straftaten und die Häufigkeitszahl auf niedrigstem Stand seit mehr als 30 Jahren

- Aufklärungsquote erreicht bisher höchsten Stand

- Diebstähle und Wohnungseinbrüche gehen erneut zurück

- Bekämpfung der Kinderpornografie wird seit 01. April 2021 mit ständigen Ermittlungsgruppen begegnet

- Über das Internet werden weiterhin viele Straftaten begangen

- Leichter Rückgang im Bereich der Gewaltkriminalität, dennoch werden Polizeibeamtinnen und -beamte zunehmend Opfer von Gewalt

- Bundesweit gültige neue Definition für das Phänomen „Häusliche Gewalt“

- 11 Angriffe auf Geldautomaten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg

Die Gesamtzahl der polizeilich registrierten Straftaten und die Häufigkeitszahl, das heißt die Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, erreichten im Jahr 2021 im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg erneut den niedrigsten Stand aller Zeiten. Gleichzeitig erreichte die Aufklärungsquote innerhalb der Polizeidirektion Oldenburg mit einem Wert von 65,52% einen neuen Höchstwert.

„Es ist erfreulich, dass die Anzahl der Gesamtstraftaten weiter zurückgegangen ist. Denn das bedeutet zugleich, dass auch weniger Menschen Opfer geworden sind. Ebenso unterstreicht die hohe Aufklärungsquote das professionelle Vorgehen der Polizei und das hohe Engagement der Kolleginnen und Kollegen. Auch in Zukunft werden wir anlassbezogen Ermittlungsgruppen oder Sonderkommissionen bilden, um auch neuen Kriminalitätsphänomenen proaktiv entgegentreten zu können“, betont Polizeipräsident Johann Kühme. „Zur Wahrheit gehört auch, dass die Coronapandemie in Teilen ebenfalls Einfluss auf die Kriminalitätsentwicklung gehabt hat“, so der Polizeipräsident weiter.

+++ Kriminalitätsbelastung, Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl im Detail +++

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 85.310 Straftaten polizeilich registriert. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine erneute Differenz von 4.309 Straftaten (-4,81%). Damit folgen die in der Polizeidirektion Oldenburg registrierten Straftaten dem landesweiten Trend (-5,04% im Vergleich zum Vorjahr). Im 10 Jahresvergleich ist ein Rückgang von 115.853 auf 85.310 Fälle zu verzeichnen. Das sind über 30.000 Fälle weniger und eine Abnahme von 26,36%.

Die Aufklärungsquote beträgt 65,52% und stellt damit den bislang höchsten Wert dar.

Die sogenannte Häufigkeitszahl wird als ein Parameter für die Bewertung der Kriminalitätsbelastung herangezogen. Mit einer Häufigkeitszahl von 4.868 (auf 100.000 Einwohner) setzt sich auch hier der Abwärtstrend der vergangenen Jahre fort. Erstmalig liegt dieser Wert unter 5.000.

+++ Diebstähle und Wohnungseinbrüche gehen erneut zurück +++

Nach wie vor bilden die Diebstahldelikte mit 28,27 Prozent den größten Teil der polizeilichen Ermittlungsverfahren. Dennoch verzeichnet die Polizeidirektion Oldenburg einen Rückgang von 9,12% im Vergleich zum vorangegangenen Jahr. Insgesamt wurden 24.113 Diebstähle registriert. Im Jahr 2000 lag der Wert noch bei 60.211 Fällen, was einen Rückgang von fast 60% bedeutet.

Auch bei den Wohnungseinbrüchen ist ein Rückgang zu beobachten. Im Jahr 2021 wurde in so wenig Wohnungen eingebrochen wie schon seit über 35 Jahren nicht mehr. Insgesamt wurden 1.282 Fälle angezeigt, wovon es bei 558 Taten beim Versuch geblieben ist. Gleichzeitig konnte die Aufklärungsquote im Vergleich zum Vorjahr um 1,26% auf 27,30% gesteigert werden.

„Die rückläufigen Zahlen im Bereich der Wohnungseinbrüche sind einerseits auf die Auswirkungen der Coronapandemie – wie beispielsweise vermehrtes Arbeiten von Zuhause – zurückzuführen, aber andererseits auch auf die strategische Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens. Hierunter fallen zum Beispiel die Einrichtung von dauerhaften oder temporären Ermittlungsgruppen auf der Ebene der Polizeiinspektionen sowie ein intensiver länderübergreifender Austausch.“, so Johann Kühme.

Polizeidirektor Hendrik Vieth, Leiter des Dezernates für Kriminalitätsbekämpfung ergänzt: „Fast jeder zweite Wohnungseinbruch (45,87%) scheitert. Daher steht für uns weiterhin im Fokus unsere Bürgerinnen und Bürger umfassend über die möglichen präventiven Maßnahmen zum Einbruchsschutz zu informieren, damit sie sich in ihren eigenen vier Wänden sicher fühlen können.

+++ Bekämpfung der Kinderpornografie bleibt weiterhin Schwerpunkt +++

Einen erneuten Anstieg gab es bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Im Jahr 2021 erhöhten sich die Fälle um 17,65% (311 Taten) auf insgesamt 2.073. Insbesondere nehmen weiterhin die Fälle von „Verbreitung, Erwerb, Besitz und Herstellung kinderpornografischer Schriften“ stark zu (+ 59,39%).

Die fortschreitende Digitalisierung bietet immer mehr Plattformen, die auch zum Austausch von kinder- und jugendpornografischen Inhalten genutzt werden. Hinzu kommt, dass immer mehr Personen, vor allem auch die jüngsten Generationen, das Internet nutzen. In diesem Zusammenhang ist seit ein paar Jahren das Phänomen „Sexting“ zu beobachten. Der Name setzt sich aus den beiden Begriffen „Sex“ und „texting“ zusammen und bezeichnet den gegenseitigen Austausch persönlicher intimer Fotos und Videos per Smartphone. Immer mehr Jugendliche probieren sich in diesen Bereichen aus und so kommt es vermehrt zum Missbrauch der so entstandenen Bilder. Im Jahr 2021 registrierte die Polizei 447 Fälle der Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie, bei denen die Tatverdächtigen Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende waren (im Vergleich 2020: 283 Fälle). Um diesem Trend entgegenzuwirken, leistet die Polizei Präventions- und Aufklärungsarbeit an Schulen. Dieses hat wiederrum ein vermehrtes Anzeigeverhalten zur Folge.

Neben den oben genannten Gründen spielen automatisierte Meldesysteme im Internet eine immer größere Rolle. Diese Systeme melden strafrechtlich identifizierte Verstöße an das Bundeskriminalamt (BKA) und werden von dort als Ermittlungsverfahren an die Landeskriminalämter (LKÄ) der Bundesländer übermittelt. Das LKA Niedersachsen erfasst die Fälle und gibt diese an die zuständigen Dienststellen der Polizeibehörden weiter. Dadurch wird das Dunkelfeld zunehmend aufgehellt.

„Am 01. April 2021 haben in allen Inspektionen ständige Ermittlungsgruppen die Bekämpfung und Bearbeitung von Delikten im Bereich der Kinderpornografie übernommen, um die Sachbearbeitung weiter zu optimieren. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind speziell geschult und verfügen in diesem Bereich über langjährige Erfahrungen“, unterstrich Polizeidirektor Hendrik Vieth.

+++ Täterinnen und Täter nutzen vermehrt das Internet für Straftaten +++

In 7.281 Fällen (8,5%) wurde das Internet unmittelbar für die Begehung einer Straftat genutzt. Das ist ein leichter Anstieg von 1,77% im Vergleich zum Jahr 2020. Etwa 60% der Gesamtfälle sind Betrugstaten, 12% stellen die Verbreitung pornografischer Schriften dar und 10% Beleidigungen.

In E-Mails, Text- oder Sprachnachrichten, aber auch in Form von Videos

kontaktieren die Täterinnen und Täter ihre Opfer.

Darüber hinaus wächst der Anteil sogenannter „Hasspostings“ mit diffamierenden Äußerungen bis hin zu Bedrohungen seit 2020. So wurden 433 Beleidigungen (Vergleich 2020: 390 Fälle) und 170 Bedrohungen (Vergleich 2020: 97 Fälle) registriert. Zu beachten ist, dass diese Zahlen stark vom Anzeigeverhalten abhängig sind. Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl solcher Taten allerdings erst gar nicht zur Anzeige gebracht wird.

Außerdem werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur innerdeutsche Taten erfasst. Gerade bei Betrugsdelikten über das Internet agieren die Tätergruppierungen aber häufig vom Ausland aus. Die tatsächliche Anzahl der Fälle und der damit verbundene Gesamtschaden dürften daher voraussichtlich um ein Vielfaches höher liegen.

+++ Rückläufige Fallzahlen bei der Gewaltkriminalität +++ Gewalttaten gegen Polizeibeamte jedoch weiter gestiegen +++

Insgesamt betrachtet verzeichnet die Polizeidirektion Oldenburg bei einer gleichbleibend hohen Aufklärungsquote von 85,33% einen Rückgang von 7,57% bei den Gewaltdelikten.

Dahingegen stieg die Zahl der Polizeibeamtinnen und -beamte (566 Fälle) die im Dienst Opfer von Gewalt wurden. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dies, dass täglich 1,5 von ihnen betroffen sind. Im Rahmen von Widerstandshandlungen wurden 237 Polizeibeamtinnen und –beamte leicht und fünf schwer verletzt.

Im jahresübergreifenden Vergleich ist eine durchschnittlich stetige Zunahme bei Fällen, in denen Polizeibeamtinnen und -beamte Opfer geworden sind, festzustellen. Die Polizeidirektion Oldenburg begegnet diesem Trend mit der Durchführung von Einsatztrainings, bei denen neben der Eigensicherung, der Verbesserung von Abwehr- und Zugrifftechniken auch deeskalierende Verhaltens- und Kommunikationstechniken eine große Rolle spielen. Auch der Einsatz von Bodycams kann neben der Dokumentation und der Beweissicherung eine entschärfende Wirkung haben.

+++ Bundeseinheitlich gültige neue Definition des Phänomens „Häusliche Gewalt“ +++

Seit Ende letzten Jahres liegt für das Phänomen der häuslichen Gewalt erstmalig eine bundesweite Definition vor, die eine einheitliche statistische Erfassung ermöglicht. Diese umfasst nicht nur im Wesentlichen partnerschaftliche und ex-partnerschaftliche, sondern auch familiäre Gewalt und ist deshalb grundsätzlich nicht ohne Weiteres vergleichbar mit den Werten der Jahre 2020 und früher. Zudem beschränkt sich die Definition nicht nur auf die Anwendung physischer Gewalt, sondern umfasst auch die psychische Gewalt. So werden - in Abhängigkeit der jeweiligen familiären Beziehungen der beteiligten Personen - beispielsweise auch Diebstahlsdelikte, Hausfriedensbrüche, Beleidigungen oder Sachbeschädigungen als „Häusliche Gewalt“ gewertet.

Durch die Neudefinition sind retrograde Auswertungen sowie Vorjahresvergleiche aufgrund unterschiedlicher Begriffsbestimmungen nicht möglich.

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 4.342 Fälle von „Häuslicher Gewalt“ nach der neuen Definition registriert, davon 3.885 Fälle mit Opfern. In 57,71% dieser Fälle handelte es sich um einfache Körperverletzungen, in 591 Fällen um Bedrohungen und 475 Mal wurde wegen gefährlicher oder schwerer Körperverletzung ermittelt.

„Wir begrüßen, dass mit der Änderung der Definition nun bundesweite Standards geschaffen wurden und somit auch auf Bundesebene Vergleiche hergestellt werden können. Für eine kriminalpolizeiliche Bewertung der Zahlen für den Zeitraum 2021 fehlen uns aktuell jedoch die Vergleichswerte. Die nächsten Jahre werden zeigen, wie sich die Fallzahlen in diesem Bereich entwickeln“, so Polizeidirektor Hendrik Vieth, Leiter des Dezernates für Kriminalitätsbekämpfung.

+++ Insgesamt 11 Angriffe auf Geldautomaten im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg +++

Im Jahr 2021 wurden 11 Angriffe auf Geldautomaten verzeichnet. Dabei blieben vier Taten im Versuchsstadium, in sieben Fällen konnten durch die Täter Bargeld erlangt werden. Gegenüber dem Jahr 2020 hat sich die Zahl der vollendeten Taten nahezu verdoppelt.

„Die Bekämpfung von Geldautomatensprengungen stellt seit längerer Zeit einen Schwerpunkt in unserem polizeilichen Handeln dar. Da diese kriminellen Taten weiter verübt werden, wird sich hieran auch nichts ändern. Bereits im vergangenen Jahr habe ich mich an alle Geldinstitute in unserem Zuständigkeitsbereich gewandt, um konkrete, mögliche Präventionsmaßnahmen aufzuzeigen“, so der Polizeipräsident Johann Kühme.

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