Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland
Die Bearbeitung der Auslandsbeglaubigungen/Apostillen erfolgt weiterhin per Post. Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular. Gerne können Sie auch einen persönlichen Besprechungstermin während der Öffnungszeiten unter 0441 / 799 - 2284 vereinbaren |
Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation".
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass es sich um eine echte Urkunde einer deutschen Behörde handelt.
Beglaubigungsformen:
Es gibt unterschiedliche Beglaubigungen für unterschiedliche Länder.
Einige Länder sind dem „Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten.
Für diese Länder kann an die Urkunden von der zuständigen deutschen Behörde eine Apostille angebracht werden. Mit dieser Apostille wird die Urkunde dann direkt im Ausland anerkannt.
Für andere Länder ist die Legalisation erforderlich.
Dazu muss die Urkunde erst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Danach ist noch die Überbeglaubigung durch die Botschaft des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, erforderlich.
Für die Länder
- Afghanistan
- Volksrepublik Bangladesch
- Union Myanmar (Birma)
- Volksrepublik China
- Republik Irak
- Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)
- Königreich Jordanien
- Königreich Kambodscha
- Staat Katar
- Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich)
- Republik Mali
- Mauretanien
- Köngreich Nepal
- Republik Ruanda
- Republik Senegal
- Demokratische Republik Somalia
- Republik Sudan
- Arabische Republik Syrien
- Taipeh-Handelsbüro, Visa Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)
- Republik Togo
- Vereinigte Arabische Emirate
muss noch eine weitere Beglaubigung eingeholt werden.
Hier muss die Urkunde erst von der zuständigen deutschen Behörde und dann noch vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1 – 2, 14776 Brandenburg an der Havel, vorbeglaubigt werden. Erst danach bekommt die Urkunde die Legalisation der Botschaft des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Zuständigkeit der Polizeidirektion Oldenburg
Die Polizeidirektion Oldenburg beglaubigt alle öffentlichen Urkunden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden.
Dazu gehören:
- Urkunden vom Standesamt (zum Beispiel: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden)
- Meldebescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen
- Bescheinigungen vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
- Bescheinigungen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz
- Bescheinigungen vom Finanzamt
- Hochschulabschlüsse (Universitäten oder Fachhochschulen)
(diese müssen in einigen Fällen vorher von der Hochschule beglaubigt werden).
Wichtiger Hinweis:
Seit dem 16.02.2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderung an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Seitdem wird für viele Urkunden, die man im EU-Ausland vorlegen möchte, keine Apostille mehr benötigt.
Dies betrifft Urkunden bezüglich:
· Geburt
· Lebensbescheinigung
· Tod
· Namen
· Eheschließungen, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand
· Auflösung von Ehen
· Eingetragene Partnerschaften und deren Auflösungen
· Abstammung
· Adoption
· Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)
· Staatsangehörigkeit
· Vorstrafenfreiheit
· Wahlberechtigungen
Bitte informieren Sie sich dennoch bei der ausländischen Stelle, ob Sie eine Apostille brauchen.
Sie können grundsätzlich trotzdem für diese Urkunde eine Apostille bekommen, diese verursachen jedoch Gebühren.
Urkunden von Schulen und Hochschulen:
Von der Polizeidirektion Oldenburg können nur Urkunden von Universitäten oder Fachhochschulen, die eine
„Körperschaft des öffentlichen Rechts" sind, beglaubigt werden.
Urkunden von privaten Hochschulen können NICHT beglaubigt werden.
Andere Schulzeugnisse (Allgemeinbildende Schulen) können von der Polizeidirektion Oldenburg NICHT beglaubigt werden.
Schulzeugnisse müssen erst von der zuständigen Landesschulbehörde beglaubigt werden. Dabei kommt es darauf an, in welchem Bereich sich die Schule befindet:
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück umfasst die
Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund
sowie die kreisfreien Städte Emden, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Mühleneschweg 8
49090 Osnabrück
Tel.: 0541 77046-0
Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der
Polizeidirektion Osnabrück
Heger-Tor-Wall 18
49078 Osnabrück
Tel.: 0541 327-9
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg umfasst die
Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen und Verden
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131 15-2222
Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der
Polizeidirektion Lüneburg
Auf der Hude 2
21339 Lüneburg
Tel.: 04131 8306-0
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover umfasst die
Region Hannover
Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Mailänder Straße 2
30539 Hannover
Tel.: 0511 106-6000
Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der
Polizeidirektion Hannover
Waterloostraße 7
30169 Hannover
Tel.: 0511 109-0
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig umfasst die
Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel
Sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter u. Wolfsburg
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
Wilhelmstraße 62-69
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 484-3333
Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der
Polizeidirektion Braunschweig
Friedrich-Voigtländer-Straße 41
38104 Braunschweig
Tel.: 0531 476-0
Folgende Urkunden können von der Polizeidirektion Oldenburg NICHT beglaubigt werden:
- Urkunden, die in einem anderen Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden;
wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidirektion in Niedersachsen oder die örtlich zuständige Behörde des entsprechenden Bundeslandes,
- Urkunden von Bundesbehörden (zum Beispiel Führungszeugnisse);
hierfür ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1 – 2, 14776 Brandenburg an der Havel,
E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de
Hotline: 030-184730 16500 – Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
zuständig.
- Gerichtsurteile (zum Beispiel Scheidungsbeschlüsse) und die Übersetzungen
hiervon; für diese Dokumente ist das jeweilige Landgericht zuständig;
- privatrechtiche Unterlagen (zum Beispiel Vollmachten, Arbeitsverträge) und
die Übersetzungen hiervon; für diese Dokumente ist das jeweilige Landgericht zuständig;
privatrechtliche Unterlagen müssen zuvor von einem Notar vorbeglaubigt werden.
Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen finden Sie unter
Ansprechpartner:
Susanne Spelde
Polizeidirektion Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Telefon: 0441/799-2284
Email: apostille@pd-ol.polizei.niedersachsen.de
UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN:
Montags bis Freitags
Von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Artikel-Informationen
erstellt am:
30.09.2020
zuletzt aktualisiert am:
08.03.2023