Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland


Die Bearbeitung der Auslandsbeglaubigungen/Apostillen erfolgt weiterhin per Post.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular.


Gerne können Sie auch einen persönlichen Besprechungstermin während der Öffnungszeiten unter

0441 / 799 - 2284 vereinbaren


Nutzen Sie hierfür unseren VORDRUCK:

Antrag auf Erteilung der Apostille bzw. Legalisation




Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie vorher für die Verwendung im Ausland beglaubigt worden sind.

Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation".

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass es sich um eine echte Urkunde einer deutschen Behörde handelt.


Beglaubigungsformen:

Es gibt unterschiedliche Beglaubigungen für unterschiedliche Länder.

Einige Länder sind dem „Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten.

Für diese Länder kann an die Urkunden von der zuständigen deutschen Behörde eine Apostille angebracht werden. Mit dieser Apostille wird die Urkunde dann direkt im Ausland anerkannt.

Für andere Länder ist die Legalisation erforderlich.

Dazu muss die Urkunde erst von der zuständigen deutschen Behörde vorbeglaubigt werden. Danach ist noch die Überbeglaubigung durch die Botschaft des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, erforderlich.

Für die Länder


  • Afghanistan
  • Volksrepublik Bangladesch
  • Union Myanmar (Birma)
  • Volksrepublik China
  • Republik Irak
  • Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)
  • Königreich Jordanien
  • Königreich Kambodscha
  • Staat Katar
  • Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich)
  • Republik Mali
  • Mauretanien
  • Köngreich Nepal
  • Republik Ruanda
  • Republik Senegal
  • Demokratische Republik Somalia
  • Republik Sudan
  • Arabische Republik Syrien
  • Taipeh-Handelsbüro, Visa Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)
  • Republik Togo
  • Vereinigte Arabische Emirate

muss noch eine weitere Beglaubigung eingeholt werden.

Hier muss die Urkunde erst von der zuständigen deutschen Behörde und dann noch vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1 – 2, 14776 Brandenburg an der Havel, vorbeglaubigt werden. Erst danach bekommt die Urkunde die Legalisation der Botschaft des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.


Zuständigkeit der Polizeidirektion Oldenburg

Die Polizeidirektion Oldenburg beglaubigt alle öffentlichen Urkunden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden.

Dazu gehören:

- Urkunden vom Standesamt (zum Beispiel: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden)

- Meldebescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen

- Bescheinigungen vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

- Bescheinigungen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz

- Bescheinigungen vom Finanzamt

- Hochschulabschlüsse (Universitäten oder Fachhochschulen)

(diese müssen in einigen Fällen vorher von der Hochschule beglaubigt werden).


Wichtiger Hinweis:

Seit dem 16.02.2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderung an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Seitdem wird für viele Urkunden, die man im EU-Ausland vorlegen möchte, keine Apostille mehr benötigt.


Dies betrifft Urkunden bezüglich:

· Geburt

· Lebensbescheinigung

· Tod

· Namen

· Eheschließungen, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand

· Auflösung von Ehen

· Eingetragene Partnerschaften und deren Auflösungen

· Abstammung

· Adoption

· Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)

· Staatsangehörigkeit

· Vorstrafenfreiheit

· Wahlberechtigungen


Bitte informieren Sie sich dennoch bei der ausländischen Stelle, ob Sie eine Apostille brauchen.

Sie können grundsätzlich trotzdem für diese Urkunde eine Apostille bekommen, diese verursachen jedoch Gebühren.

Urkunden von Schulen und Hochschulen:

Von der Polizeidirektion Oldenburg können nur Urkunden von Universitäten oder Fachhochschulen, die eine

„Körperschaft des öffentlichen Rechts" sind, beglaubigt werden.

Urkunden von privaten Hochschulen können NICHT beglaubigt werden.

Andere Schulzeugnisse (Allgemeinbildende Schulen) können von der Polizeidirektion Oldenburg NICHT beglaubigt werden.

Schulzeugnisse müssen erst von der zuständigen Landesschulbehörde beglaubigt werden. Dabei kommt es darauf an, in welchem Bereich sich die Schule befindet:



Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück


Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück umfasst die

Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund

sowie die kreisfreien Städte Emden, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Mühleneschweg 8

49090 Osnabrück

Tel.: 0541 77046-0

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Osnabrück

Heger-Tor-Wall 18

49078 Osnabrück

Tel.: 0541 327-9


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg


Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg umfasst die

Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen und Verden

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Tel.: 04131 15-2222

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Tel.: 04131 8306-0


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover


Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover umfasst die

Region Hannover

Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Mailänder Straße 2

30539 Hannover

Tel.: 0511 106-6000

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Hannover

Waterloostraße 7

30169 Hannover

Tel.: 0511 109-0


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig


Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig umfasst die

Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel

Sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter u. Wolfsburg

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Wilhelmstraße 62-69

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 484-3333

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Braunschweig

Friedrich-Voigtländer-Straße 41

38104 Braunschweig

Tel.: 0531 476-0

Folgende Urkunden können von der Polizeidirektion Oldenburg NICHT beglaubigt werden:



- Urkunden, die in einem anderen Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden;

wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidirektion in Niedersachsen oder die örtlich zuständige Behörde des entsprechenden Bundeslandes,


- Urkunden von Bundesbehörden (zum Beispiel Führungszeugnisse);

hierfür ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1 – 2, 14776 Brandenburg an der Havel,

E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

Hotline: 030-184730 16500 – Dienstag und Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

zuständig.



- Gerichtsurteile (zum Beispiel Scheidungsbeschlüsse) und die Übersetzungen

hiervon; für diese Dokumente ist das jeweilige Landgericht zuständig;



- privatrechtiche Unterlagen (zum Beispiel Vollmachten, Arbeitsverträge) und

die Übersetzungen hiervon; für diese Dokumente ist das jeweilige Landgericht zuständig;

privatrechtliche Unterlagen müssen zuvor von einem Notar vorbeglaubigt werden.



Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen finden Sie unter

www.auswaertiges-amt.de.



Ansprechpartner:

Susanne Spelde

Polizeidirektion Oldenburg

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg

Telefon: 0441/799-2284

Email: apostille@pd-ol.polizei.niedersachsen.de


 

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN:


Montags bis Freitags
Von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2020
zuletzt aktualisiert am:
08.03.2023

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