Beglaubigungen von deutschen Urkunden für die Verwendung im Ausland


Die Bearbeitung der Auslandsbeglaubigungen/Apostillen erfolgt per Post oder nach Terminvereinbarung.

Bitte nutzen Sie hierfür unser Antragsformular.


Nutzen Sie hierfür unseren VORDRUCK:

Antrag auf Erteilung der Apostille bzw. Legalisation



Im Ausland werden deutsche Urkunden oft nur dann anerkannt, wenn sie vorher für die Verwendung im Ausland beglaubigt worden sind.

Diese Beglaubigung nennt man „Apostille" oder „Legalisation".

Dabei wird die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat, und die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist, bestätigt.


Beglaubigungsformen

Apostille

Eine Vielzahl von Ländern sind dem "Haager-Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation" vom 05.10.1961 beigetreten. Damit eine deutsche Urkunde in diesen Ländern anerkannt wird, ist es erforderlich, dass die deutsche Urkunde von einer dafür zuständigen deutschen Behörde mit einer Apostille versehen wird.

Legalisation

Für diejenigen Länder, die dem vorgenannten Übereinkommen nicht beigetreten sind, ist eine Legalisation erforderlich. D.h., die deutsche Urkunde muss hierfür zunächst von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Oldenburg) vorbeglaubigt werden. Die endgültige Legalisation erfolgt dann durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

Für die nachfolgend aufgeführten Länder ist darüber hinaus nach der Vorbeglaubigung von der zuständigen deutschen Behörde (Polizeidirektion Oldenburg) eine weitere Beglaubigung durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erforderlich. Erst danach erfolgt die endgültige Legalisation durch das zuständige Konsulat oder die Konsularabteilung der Botschaft des betreffenden Staates, in dem die Verwendung vorgesehen ist.

  • Afghanistan
  • Volksrepublik Bangladesch
  • Union Myanmar (Birma)
  • Republik Irak
  • Islamische Republik Iran (außer Hochschulzeugnisse)
  • Königreich Jordanien
  • Königreich Kambodscha
  • Staat Katar
  • Libanesische Republik (nur Urkunden aus dem Uni- bzw. Hochschulbereich)
  • Republik Mali
  • Mauretanien
  • Königreich Nepal
  • Republik Ruanda
  • Republik Senegal
  • Demokratische Republik Somalia
  • Republik Sudan
  • Arabische Republik Syrien
  • Taipeh-Handelsbüro, Visa-Abteilung (nur Urkunden aus dem Justizbereich)
  • Republik Togo
  • Vereinigte Arabische Emirate

Zuständigkeit der Polizeidirektion Oldenburg

Die Polizeidirektion Oldenburg beglaubigt alle öffentlichen Urkunden, die in ihrem Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden.

Dazu gehören:

· Urkunden vom Standesamt (zum Beispiel: Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden)

· Meldebescheinigungen, Aufenthaltsbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen

· Bescheinigungen vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

· Bescheinigungen vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz

· Bescheinigungen vom Finanzamt

· Hochschulabschlüsse (Universitäten oder Fachhochschulen)

· (diese müssen in einigen Fällen vorher von der Hochschule beglaubigt werden).


Wichtiger Hinweis:

Seit dem 16.02.2019 gilt die Verordnung (EU) 2016/1191 zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern durch die Vereinfachung der Anforderung an die Vorlage bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union. Seitdem wird für viele Urkunden, die man im EU-Ausland vorlegen möchte, keine Apostille mehr benötigt.

Dies betrifft Urkunden bezüglich:

· Geburt

· Lebensbescheinigung

· Tod

· Namen

· Eheschließungen, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand

· Auflösung von Ehen

· Eingetragene Partnerschaften und deren Auflösungen

· Abstammung

· Adoption

· Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort (Meldebescheinigung)

· Staatsangehörigkeit

· Vorstrafenfreiheit

· Wahlberechtigungen

Bitte informieren Sie sich dennoch bei der ausländischen Stelle, ob Sie eine Apostille brauchen.

Sie können grundsätzlich trotzdem für diese Urkunde eine Apostille bekommen, diese verursachen jedoch Gebühren.


Urkunden von Schulen und Hochschulen:

Von der Polizeidirektion Oldenburg können beglaubigt werden:

  • Urkunden von Universitäten oder Fachhochschulen die eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts" sind

Von der Polizeidirektion Oldenburg können NICHT beglaubigt werden:

  • Urkunden von privaten Hochschulen
  • Andere Schulzeugnisse (Allgemeinbildende Schulen)


Schulzeugnisse müssen erst von der zuständigen Landesschulbehörde beglaubigt werden.

Dabei kommt es darauf an, in welchem Bereich sich die Schule befindet:


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Osnabrück umfasst die

Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund

sowie die kreisfreien Städte Emden, Delmenhorst, Oldenburg, Osnabrück und Wilhelmshaven

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück

Mühleneschweg 8

49090 Osnabrück

Tel.: 0541 77046-0

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Osnabrück

Heger-Tor-Wall 18

49078 Osnabrück

Tel.: 0541 327-9


Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Lüneburg umfasst die

Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg, Stade, Uelzen und Verden

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Tel.: 04131 15-2222

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Lüneburg

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Tel.: 04131 8306-0

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Der Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Hannover umfasst die

Region Hannover

Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg/Weser und Schaumburg

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover

Mailänder Straße 2

30539 Hannover

Tel.: 0511 106-6000

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Hannover

Waterloostraße 7

30169 Hannover

Tel.: 0511 109-0

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Bereich des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung Braunschweig umfasst die

Landkreise Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel

Sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter u. Wolfsburg

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Wilhelmstraße 62-69

38100 Braunschweig

Tel.: 0531 484-3333

Eine Beglaubigung/Apostille bekommen Sie danach bei der

Polizeidirektion Braunschweig

Friedrich-Voigtländer-Straße 41

38104 Braunschweig

Tel.: 0531 476-0

Folgende Urkunden können von der Polizeidirektion Oldenburg NICHT beglaubigt werden:

  • Urkunden, die in einem anderen Zuständigkeitsbereich ausgestellt wurden: Wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidirektion in Niedersachsen oder die örtlich zuständige Behörde des entsprechenden Bundeslandes,

  • Urkunden von Bundesbehörden (zum Beispiel Führungszeugnisse): Hierfür ist das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zuständig:

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten

Referat Apostillen und Forderungsmanagement,

Kirchhofstraße 1 – 2

14776 Brandenburg

E-Mail: fp-apostillen_endbeglaubigungen@zentrale.auswaertiges-amt.de

Hotline: 030-184730 16500 – Montags bis Freitags von 9 bis 15 Uhr

  • Gerichtsurteile (zum Beispiel Scheidungsbeschlüsse) und die Übersetzungen hiervon: Für diese Dokumente ist das jeweilige Landgericht zuständig;

  • Privatrechtiche Unterlagen (zum Beispiel Vollmachten, Arbeitsverträge) und die Übersetzungen hiervon: Für diese Dokumente ist das jeweilige Landgericht zuständig. Privatrechtliche Unterlagen müssen zuvor von einem Notar vorbeglaubigt werden.

Die Adressen der Botschaften und weiterführende Informationen finden Sie unter

www.auswaertiges-amt.de.

 

UNSERE ÖFFNUNGSZEITEN:


Montags bis Freitags
Von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

KOSTEN:

Die Gebühr beträgt 15 Euro pro Beglaubigung.
Eine Gebührenzahlung ist bei persönlichen Erscheinen auf elektronischem Wege (EC-, Visa oder Master-Card) und per Barzahlung möglich.
Auf dem Postweg werden zu den vorstehend genannten Verwaltungsgebühren noch die aktuellen Porto-Gebühren (Einschreiben) erhoben.

ANSPRECHPARTNER für Beglaubigungen/Apostillen in der PD Oldenburg:

Susanne Spelde
Telefon: 0441/799-2284

Jasmin Beer
Telefon: 0441/799-2434

Polizeidirektion Oldenburg

Dezernat 22 – Recht
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Telefon: 0441/799-2284

Baustelle an der Hindenburgstraße

Aufgrund von Baumaßnahmen ist das Landesbehördenzentrum am Theodor-Tantzen-Platz 8 derzeit ausschließlich über die Tappenbeckstraße erreichbar.

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.09.2020
zuletzt aktualisiert am:
01.03.2024

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